ANHANG I VO (EG) 2007/458

ESSOSS-KERNSYSTEM

1.
Quantitative Daten nach Systemen und Einzelleistungen

1.1. Übermittelte Daten Bezüglich der aggregierten Klassifikation beziehen sich die übermittelten Daten auf:

1.1.1. Ausgaben

1.1.1.1. Sozialschutzleistungen, klassifiziert nach:
a)
Funktion (entsprechend jedem Risiko oder Bedürfnis)

und

b)
für jede Funktion durch doppelte Aufgliederung: bedarfsabhängige gegenüber bedarfsunabhängigen Leistungen, und Geldleistungen (aufgegliedert nach regelmäßigen und einmaligen Leistungen) gegenüber Sachleistungen.

1.1.1.2. Verwaltungskosten

1.1.1.3. Übertragungen an andere Systeme

1.1.1.4. Sonstige Ausgaben

1.1.2. Einnahmen

1.1.2.1. Sozialbeiträge

1.1.2.2. Staatliche Zuweisungen

1.1.2.3. Übertragungen aus anderen Systemen

1.1.2.4. Sonstige Einnahmen Die Datenerfassung (bezüglich der detaillierten Klassifikation) erfolgt nach dem in Artikel 8 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle.

1.2. Vorlage von Daten Die Statistiken werden jährlich vorgelegt. Die Daten beziehen sich im Einklang mit der nationalen Praxis auf das Kalenderjahr. Die Frist für die Datenübermittlung für das Jahr N zusammen mit allen Berichtigungen für die vorhergehenden Jahre endet am 30. Juni des Jahres N + 2.

1.3. Verbreitung Die Kommission (Eurostat) veröffentlicht die Daten für das Jahr N über die Sozialschutzausgaben auf der Ebene der Gesamtheit der Systeme bis zum 31. Oktober des Jahres N + 2. Die Kommission (Eurostat) gibt gleichzeitig detaillierte Daten nach Systemen an bestimmte Nutzer (mit der Aufbereitung von ESSOSS-Daten befasste nationale Einrichtungen, Abteilungen der Kommission und internationale Institutionen) weiter. Die betreffenden Nutzer dürfen lediglich Systemgruppen veröffentlichen.

2.
Qualitative Informationen nach Systemen und Einzelleistungen

2.1. Behandelte Themen Für jedes System umfassen die qualitativen Informationen eine allgemeine Beschreibung des Systems, eine detaillierte Beschreibung der Leistungen sowie Informationen über die in jüngster Zeit erfolgten Änderungen und Reformen.

2.2. Vorlage von Daten und Aktualisierung qualitativer Informationen Die jährliche Aktualisierung eines umfassenden Pakets bereits vorliegender Informationen beschränkt sich auf Änderungen des Sozialschutzsystems und wird zusammen mit den quantitativen Daten übermittelt.

2.3. Verbreitung Die Kommission (Eurostat) verbreitet bis zum 31. Oktober des Jahres N + 2 qualitative Informationen auf der Ebene des Systems.

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