ANHANG III VO (EG) 2007/458
PILOT-DATENERHEBUNG ÜBER NETTOSOZIALSCHUTZLEISTUNGEN
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1.
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Behandelte Themen
Diese Erhebung bezieht sich auf die Berechnung der „Nettosozialschutzleistungen” .- 2.
- Vorlage von Daten
Einkommensteuer und Sozialbeiträge, die für das Jahr 2005 auf Sozialschutzleistungen erhoben werden, sind anteilmäßig anzugeben, und zwar jeweils nach Art der Sozialschutz-Barleistung, vorzugsweise weiter untergliedert in spezielle Gruppen einheitlich besteuerter Systeme. In komplizierten Fällen können die Ergebnisse anhand bestimmter Leistungsgruppen gemeldet werden, z. B. sämtliche Daten für die sieben in Anhang II aufgeführten Rentenkategorien oder für die Gesamtheit der Barleistungen einer spezifischen Funktion. Unter Rückgriff auf die Methode der entgangenen Steuereinnahmen werden steuerliche Leistungen für jede Position getrennt ausgewiesen.© Europäische Union 1998-2021
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