Artikel 37 VO (EG) 2007/498
Besondere Bedingungen für Risikokapitalfonds, Garantiefonds und Kreditfonds
Andere Finanzierungsinstrumente als Holding-Fonds investieren in Unternehmen, überwiegend in KMU. Solche Investitionen dürfen nur bei der Gründung, in der Frühphase einschließlich Anschubfinanzierung oder bei der Erweiterung dieser Unternehmen getätigt werden und nur in Geschäftsfeldern, die von den Verwaltern der Finanzierungsinstrumente als potenziell rentabel angesehen werden.
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