Artikel 12 VO (EG) 2007/509

Besondere Umstände

Stellt der STECF fest, dass sich die Fortpflanzungsfähigkeit des Laicherbestands der Seezunge im westlichen Ärmelkanal abschwächt, so beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit eine TAC, die unter der in den Artikeln 3 und 4 vorgesehenen TAC liegt, sowie andere als die in Artikel 5 vorgesehenen Fangkontrollmaßnahmen.

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