Artikel 9 VO (EG) 2007/536

Die Verordnung (EG) Nr. 1232/2006 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang III enthaltenen Entsprechungstabelle zu lesen.

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