Artikel 4 VO (EG) 2007/557

Sortierung von Eiern der Klasse A nach Gewicht

(1) Eier der Klasse A werden nach folgenden Gewichtsklassen sortiert:

a)
XL — sehr groß: 73 g und mehr;
b)
L — groß: 63 g bis73 g;
c)
M — mittel: 53 g bis 63 g;
d)
S — klein: unter 53 g.

(2) Die Gewichtsklasse wird durch die in Absatz 1 festgelegten Buchstaben oder Begriffe oder durch eine Kombination von beiden angegeben; dies kann durch Angabe der entsprechenden Gewichtsspannen ergänzt werden. Andere Angaben sind zulässig, sofern sie nicht mit den Buchstaben oder Begriffen gemäß Absatz 1 verwechselt werden können und der Richtlinie 2000/13/EG entsprechen.

(3) Werden Eier der Klasse A von verschiedenen Gewichtsklassen in derselben Packung verpackt, so wird abweichend von Absatz 1 das Mindestnettogewicht der Eier in Gramm angegeben und auf der Außenseite der Verpackung der Hinweis „Eier verschiedener Größe” oder ein anderer entsprechender Vermerk angebracht.

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