Artikel 1 VO (EG) 2007/633

Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung legt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1032/2006 die Anforderungen für die Anwendung eines Flugnachrichten-Übertragungsprotokolls für den Informationsaustausch zwischen Flugdatenverarbeitungssystemen zum Zweck der Benachrichtigung, Koordinierung und Übergabe von Flügen zwischen Flugverkehrskontrollstellen sowie zum Zweck der Koordinierung zwischen zivilen und militärischen Stellen fest.

(2) Diese Verordnung gilt für

a)
dem allgemeinen Flugverkehr dienende Kommunikationssysteme zur Unterstützung der Koordinierung zwischen Flugverkehrskontrollstellen unter Verwendung eines Peer-to-Peer-Kommunikationsverfahrens;
b)
Kommunikationssysteme zur Unterstützung der Koordinierung zwischen Flugverkehrsdienststellen und militärischen Kontrollstellen unter Verwendung eines Peer-to-Peer-Kommunikationsverfahrens.

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