Artikel 8 VO (EG) 2007/633

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2009 für alle die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Systeme des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.

Ab dem 20. April 2011 gilt sie für alle in Artikel 1 Absatz 2 genannten Systeme des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes, die zu diesem Zeitpunkt in Betrieb sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.