Artikel 27 VO (EG) 2007/658
Übergangsbestimmung
Bei Verstößen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, gilt diese Verordnung für den Teil des Verstoßes, der nach dem Datum des Inkrafttretens stattgefunden hat.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.