Artikel 20 VO (EG) 2007/680

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2007.

Für Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Energie, die am Tag des Beginns der Anwendung der vorliegenden Verordnung bereits eingeleitet sind, gilt weiterhin die Verordnung (EG) Nr. 2236/95 in der am 31. Dezember 2006 gültigen Fassung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.