Artikel 2 VO (EG) 2007/682
Die Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Zölle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1888/2006 auf die Einfuhren von Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, der unter den KN-Code ex20019030 (TARIC-Code 2001903010) eingereiht wird, und von Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen die Waren der Position 2006, der unter den KN-Code ex20058000 (TARIC-Code 2005800010) eingereiht wird, mit Ursprung in Thailand, werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die in Artikel 1 Absatz 2 festgelegten endgültigen Zollsätze übersteigen, werden freigegeben.
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