ANHANG II VO (EG) 2007/708
Verfahrensschritte und Mindestkriterien für die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend Artikel 9
Zur Bewertung der mit der Einführung oder Umsiedlung von Wasserorganismen verbundenen Risiken muss geprüft werden, wie wahrscheinlich eine Ansiedlung der Organismen ist und welche Folgen eine solche Ansiedlung hätte.
Prüfgrößen sind die Hauptumweltkomponenten. Das Verfahren gewährleistet einen einheitlichen Maßstab für die Bewertung des Risikos genetischer und ökologischer Auswirkungen sowie des Potenzials für die Einführung einer Nichtzielart, die sich auf die in den vorgeschlagenen Ausnahmegewässern heimischen Arten auswirken könnte.
Bei der Prüfung liegt der Akzent weniger auf den Bewertungen als auf dem Detaillierungsgrad der ihnen zugrunde liegenden biologischen und anderen relevanten Informationen. Bei wissenschaftlicher Unsicherheit sollte das Vorsorgeprinzip angewandt werden.
Betrifft ein Antrag einen Umsiedlungsvorschlag, so werden für die Zwecke dieses Anhangs die Begriffe Einführung/eingeführt durch die Begriffe Umsiedlung/umgesiedelt ersetzt.
TEIL 1
Schritt 1
Fall |
Wahrscheinlichkeit (H, M, G)(1) |
Sicherheit (SS, RS, RU, SU)(2) |
Anmerkungen zur Untermauerung der Bewertung(3) |
---|---|---|---|
Die (entwichene oder verstreute) eingeführte oder umgesiedelte Art etabliert sich und bildet dauerhaft eine im vorgesehenen Einführungsgebiet außerhalb der Kontrolle der Aquakulturanlage liegende Population. | |||
Die (entwichene oder verstreute) eingeführte oder umgesiedelte Art breitet sich über die Grenzen des vorgesehenen Gebiets hinaus aus. | |||
Abschließende Bewertung(4) |
Schritt 2
Fall |
Wahrscheinlichkeit (H, M, G) |
Sicherheit (SS, RS, RU, SU) |
Anmerkungen zur Untermauerung der Bewertung(5) |
---|---|---|---|
Die genetische Vermischung mit örtlichen Populationen führt zu einem Verlust an genetischer Vielfalt. | |||
Das Konkurrieren (um Nahrung und Lebensraum) mit oder das Verdrängen von heimischen Populationen führt zu deren Ausrottung. | |||
Andere unerwünschte Vorkommnisse ökologischer Natur. | |||
Einige der genannten Fälle sind auch noch gegeben, nachdem die eingeführte Art entfernt wurde. | |||
Abschließende Bewertung(6) |
Schritt 3
Auf der Grundlage der vorangegangenen Bewertungen (Schritte 1 und 2) wird ein einziger Wert gegeben:Komponente | Risikopotenzial (H, M, G) | Sicherheit (SS, RS, RU, SU) | Anmerkungen zur Untermauerung der Bewertung(7) |
---|---|---|---|
Ansiedlung und Ausbreitung (Schritt 1) | |||
Ökologische Auswirkungen (Schritt 2) | |||
Abschießende Bewertung des Gesamtrisikopotenzials(8) |
- a)
- Sie ist aufgrund der Ausbreitung und anderer Auswirkungen auf die Umwelt mit einem hohen Risiko der Schädigung der biologischen Vielfalt verbunden;
- b)
- sie erfolgt unter Zuchtbedingungen, die das Risiko einer derartigen Schädigung erhöhen würden;
- c)
- sie erfolgt bei Aquakulturanlagen, die lebende Wassertiere zur Weiterzucht oder zur Wiederaufstockung verkaufen;
- d)
- in der Folge ist die Verbringung mit einem hohen Risiko verbunden (es sind umfangreiche Risikominderungsmaßnahmen erforderlich). In diesem Falle empfiehlt es sich, den Vorschlag abzulehnen, es sei denn, es lassen sich Risikominderungsmaßnahmen entwickeln, die das Risiko auf niedrig zurückstufen.
- a)
- Sie ist aufgrund der Ausbreitung und anderer Auswirkungen auf die Umwelt mit einem mittleren Risiko der Schädigung der biologischen Vielfalt verbunden;
- b)
- sie erfolgt unter Zuchtbedingungen, die in Anbetracht der Arten und der Risikoeindämmungsvoraussetzungen nicht zwangsläufig das Risiko einer derartigen Schädigung erhöhen würden;
- c)
- sie erfolgt bei Aquakulturanlagen, die ihre Erzeugnisse hauptsächlich für den menschlichen Verzehr verkaufen;
- d)
- in der Folge ist die Verbringung mit einem mäßigen Risiko verbunden. In diesem Falle empfiehlt es sich, den Vorschlag abzulehnen, es sei denn, es lassen sich Risikominderungsmaßnahmen entwickeln, die das Risiko auf niedrig zurückstufen.
- a)
- Sie ist aufgrund der Ausbreitung und anderer Auswirkungen auf die Umwelt mit einem geringen Risiko der Schädigung der biologischen Vielfalt verbunden;
- b)
- sie erfolgt unter Zuchtbedingungen, die das Risiko einer derartigen Schädigung nicht erhöhen würden;
- c)
- sie erfolgt bei Aquakulturanlagen, die ihre Erzeugnisse ausschließlich für den menschlichen Verzehr verkaufen;
- d)
- in der Folge ist die Verbringung mit einem geringen Risiko verbunden. In diesem Falle empfiehlt es sich, den Vorschlag anzunehmen. Es sind keine Risikominderungsmaßnahmen erforderlich.
TEIL 2
Schritt 1
Fall | Wahrscheinlichkeit (H, M, G) | Sicherheit (SS, RS, RU, SU) | Anmerkungen zur Untermauerung der Bewertung(9) |
---|---|---|---|
Eine Nichtzielart wird im Zuge der Einführung oder Umsiedlung von Wasserorganismen mit eingeführt. | |||
Die eingeführte Nichtzielart trifft auf empfängliche Habitate oder Wirtsorganismen. | |||
Abschließende Bewertung(10) |
Schritt 2
Fall | Wahrscheinlichkeit (H, M, G) | Sicherheit (SS, RS, RU, SU) | Anmerkungen zur Untermauerung der Bewertung(11) |
---|---|---|---|
Das Konkurrieren mit oder das Verdrängen von heimischen Populationen führt zu deren Ausrottung. | |||
Die genetische Vermischung mit heimischen Populationen führt zu einem Verlust an genetischer Vielfalt. | |||
Andere unerwünschte Vorkommnisse ökologischer oder pathologischer Art. | |||
Einige der genannten Fälle sind auch noch gegeben, nachdem die Nichtzielart entfernt wurde. | |||
Abschließende Bewertung(12) |
Schritt 3
Auf der Grundlage der vorangegangenen Bewertungen (Schritt 1 und 2) wird ein einziger Wert gegeben:Komponente | Risikopotenzial (H, M, G) | Sicherheit (SS, RS, RU, SU) | Anmerkungen zur Untermauerung der Bewertung(13) |
---|---|---|---|
Ansiedlung und Ausbreitung (Schritt 1) | |||
Ökologische Auswirkungen (Schritt 2) | |||
Abschließende Bewertung(14) |
TEIL 3
- —
Hintergrund und Begründung des Antrags:
- —
Zusammenfassende Informationen über die Risikobewertung
- —
Übersicht über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die genetische Risikoanalyse
- —
Übersicht über die Risikobewertung der Nichtzielarten
- —
Anmerkungen:
- —
Risikominderungsmaßnahmen:
- —
Abschließende Erklärung über das vom Organismus ausgehende potenzielle Gesamtrisiko:
- —
Empfehlung an die zuständige Behörde:
Fußnote(n):
- (1)
H = Hoch, M = Mittelhoch, G = Gering
- (2)
SS = Sehr sicher, RS = Relativ sicher, RU = Relativ unsicher, SU = Sehr unsicher
- (3)
Der Prüfer wird auf die Leitlinien in Anhang A und Anhang B der ICES-Verhaltensregeln verwiesen.
- (4)
Die abschließende Bewertung der Wahrscheinlichkeit der Ansiedlung und Ausbreitung entspricht dem Wert des Elements mit der niedrigsten Bewertung (Beispiel: Die Bewertungen Hoch und Gering für die genannten Elemente ergäben einen abschließenden Wert von Gering). Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass beide Fälle — d. h. die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Einführung des Organismus im vorgesehenen Einführungsgebiet (sei es ein begrenztes Milieu wie eine Anlage oder ein natürlicher Lebensraum) und der dauerhaften Bildung einer Population sowie die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung über die Grenzen des vorgesehenen Einführungsgebiets hinaus (Schätzwert wie oben) — auftreten müssen, damit eine Ansiedlung über die Grenzen des vorgesehenen Einführungsgebiets hinaus gegeben ist.
Die abschließende Bewertung des Grads an Sicherheit entspricht dem Wert des Elements mit dem niedrigsten Grad an Sicherheit (Beispiel: Die Bewertungen Sehr sicher und Relativ sicher ergäben einen abschließenden Wert von Relativ sicher). Die „Schädlichkeit” von Ansiedlung und Ausbreitung sollte zusammen mit der Nutzen-Risiko-Analyse bei der abschließenden Bewertung berücksichtigt werden.
- (5)
Der Prüfer wird auf die Leitlinien in Anhang A und Anhang B der ICES-Verhaltensregeln verwiesen.
- (6)
Die abschließende Bewertung der Folgen der Ansiedlung und Ausbreitung entspricht dem Wert des Elements (individuelle Wahrscheinlichkeit) mit dem höchsten Wert und die abschließende Bewertung des Grades an Sicherheit entspricht dem Wert des Elements mit dem niedrigsten Sicherheitsgrad.
- (7)
Der Prüfer wird auf die Leitlinien in Anhang A und Anhang B der ICES-Verhaltensregeln verwiesen.
- (8)
Die abschließende Einstufung des Risikopotenzials beruht auf dem Wert der höchsten der beiden Wahrscheinlichkeiten, wenn zwischen den beiden Schätzungen keine Wahrscheinlichkeitszunahme besteht (d. h. wenn das Risiko der Ansiedlung und Ausbreitung hoch und das Risiko der Umweltauswirkungen mittelhoch ist, entspricht der abschließende Wert dem Wert der höchsten der beiden Wahrscheinlichkeiten, also Hoch. Existiert zwischen den beiden Schätzungen eine Wahrscheinlichkeitszunahme (d. h. eine Mischung aus hoch und gering), so entspricht der Endwert dem Wert Mittelhoch.
- (9)
Der Prüfer wird auf die Leitlinien in Anhang A und Anhang B der ICES-Verhaltensregeln verwiesen.
- (10)
Die abschließende Bewertung der Wahrscheinlichkeit entspricht dem Wert des Elements mit der niedrigsten Risikobewertung, und die abschließende Bewertung der Sicherheit entspricht dem Wert des Elements mit dem niedrigsten Sicherheitsgrad.
- (11)
Der Prüfer wird auf die Leitlinien in Anhang A und Anhang B der ICES-Verhaltensregeln verwiesen.
- (12)
Die abschließende Bewertung der Folgen entspricht dem Wert der höchsten Risikobewertung, und die abschließende Bewertung der Sicherheit entspricht dem Wert des Elements mit dem niedrigsten Sicherheitsgrad.
- (13)
Der Prüfer wird auf die Leitlinien in Anhang A und Anhang B der ICES-Verhaltensregeln verwiesen.
- (14)
Die abschließende Einstufung des Risikopotenzials entspricht dem Wert des Elements mit der niedrigsten Risikobewertung, und die abschließende Bewertung der Sicherheit entspricht dem Wert des Elements mit dem niedrigsten Sicherheitsgrad.
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