Artikel 177 VO (EG) 2007/718
Vorbereitung auf die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
(1) Um die begünstigten Länder auf die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Prioritätsachse 2 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vorzubereiten, wird Hilfe nach Artikel 171 Absatz 3 Buchstabe a für unter die Artikel 39 und 40 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 fallende Pilotprojekte gewährt.
(2) Die Maßnahmen müssen darauf abzielen, dass auf Ebene der Verwaltung und der landwirtschaftlichen Betriebe praktische Erfahrungen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft gewonnen werden.
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