Artikel 5 VO (EG) 2007/718
Indikative Mehrjahresplanungsdokumente
(1) Das indikative Mehrjahresplanungsdokument gewährleistet die erforderliche Kohärenz und Komplementarität der IPA-Komponenten in einem begünstigten Land. Insbesondere trägt es den Grundsätzen des Artikels 9 Rechnung.
(2) Im Einklang mit Artikel 20 Absatz 3 der IPA-Verordnung bemüht sich die Kommission, den betreffenden Interessengruppen, einschließlich der Mitgliedstaaten, im Rahmen der Anhörung nach Artikel 6 Absatz 1 der IPA-Verordnung genügend Zeit für eine Stellungnahme zu dem Dokument zu geben.
(3) Die indikativen Mehrjahresplanungsdokumente enthalten für jedes begünstigte Land
- a)
- einen allgemeinen Hintergrund, einschließlich einer kurzen Beschreibung der Konsultationen mit und in dem Land,
- b)
- eine Beschreibung der Kooperationsziele der Europäischen Union in dem Land,
- c)
- eine konsolidierte Bewertung der Aufgaben, des Bedarfs und der relativen Bedeutung der Prioritäten der Hilfe,
- d)
- einen Überblick über die bisherige und die laufende Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, einschließlich einer Analyse des Bedarfs und der Aufnahmekapazitäten sowie der gesammelten Erfahrungen, und — sofern bekannt — die einschlägigen Maßnahmen anderer Geber,
- e)
- für jede Komponente eine Beschreibung, wie die unter Buchstabe c genannte konsolidierte Bewertung in strategische Entscheidungen umgesetzt wird, und eine Beschreibung der wichtigsten Bereiche, die für die Hilfe in dem Land ausgewählt wurden, und der erwarteten Ergebnisse,
- f)
- indikative Mittelzuweisungen für die wichtigsten Aktionsbereiche im Rahmen jeder IPA-Komponente.
(4) Regionale und horizontale Programme können Gegenstand gesonderter und spezifischer indikativer Mehrjahresplanungsdokumente sein.
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