Artikel 4 VO (EG) 2007/718
Prioritäten der Hilfe
Die Hilfe für ein bestimmtes begünstigtes Land stützt sich — sofern vorhanden — auf die in den folgenden Unterlagen festgelegten Prioritäten:
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Europäische Partnerschaft,
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Beitrittspartnerschaft,
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nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands,
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Berichte und Strategiepapier im jährlichen Erweiterungspaket der Kommission,
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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen,
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Verhandlungsrahmen.
Auch die in den einzelstaatlichen Strategien festgelegten Prioritäten werden berücksichtigt, sofern sie mit den Zielen und dem Anwendungsbereich der Heranführungshilfe nach der IPA-Verordnung vereinbar sind.
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