Artikel 4 VO (EG) 2007/718

Prioritäten der Hilfe

Die Hilfe für ein bestimmtes begünstigtes Land stützt sich — sofern vorhanden — auf die in den folgenden Unterlagen festgelegten Prioritäten:

Europäische Partnerschaft,

Beitrittspartnerschaft,

nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands,

Berichte und Strategiepapier im jährlichen Erweiterungspaket der Kommission,

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen,

Verhandlungsrahmen.

Auch die in den einzelstaatlichen Strategien festgelegten Prioritäten werden berücksichtigt, sofern sie mit den Zielen und dem Anwendungsbereich der Heranführungshilfe nach der IPA-Verordnung vereinbar sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.