Artikel 74 VO (EG) 2007/718

Strukturen und Behörden für die zentrale und die gemeinsame Mittelverwaltung

Im Falle der zentralen oder der gemeinsamen Mittelverwaltung ist der nationale IPA-Koordinator nach Artikel 32 die einzige Kontaktperson der Kommission.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.