Artikel 16 VO (EG) 2007/752

Kann in einem in Artikel 13 genannten Fall die Frage der abweichenden Einreihung nicht nach Artikel 14 gelöst werden, so entscheidet die Kommission nach Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die Einreihung der betreffenden Erzeugnisse in die Kombinierte Nomenklatur.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.