Präambel VO (EG) 2007/753
DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT, nachstehend „Gemeinschaft” genannt, und
DIE REGIERUNG DÄNEMARKS UND DIE AUTONOME REGIERUNG GRÖNLANDS, nachstehend „Grönland” genannt,
nachstehend „Vertragsparteien” genannt —
GESTÜTZT AUF das Protokoll über die Sonderregelung für Grönland,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Europäische Gemeinschaft und Grönland ihre Bindungen stärken, eine Partnerschaft gründen und eine Zusammenarbeit aufnehmen wollen, um die bestehenden Beziehungen und ihre bisherige Zusammenarbeit zu pflegen, zu ergänzen und auszubauen,
UNTER HINWEIS AUF den Beschluss des Rates vom November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft,
IN ANBETRACHT dessen, dass der Rat im Februar 2003 anerkannt hat, dass es notwendig ist, die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Grönland unter Berücksichtigung der Bedeutung der Fischerei und der Notwendigkeit struktureller und sektororientierter Reformen in Grönland auf der Grundlage einer umfassenden Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung zu erweitern und zu vertiefen,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der örtlichen Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits vom 27. Juni 2006 über eine Partnerschaft zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Grönland,
UNTER HINWEIS AUF den Beschluss des Rates vom 17. Juli 2006 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits,
IN ANBETRACHT der Rechtsstellung Grönlands als sich selbst verwaltender Bestandteil eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft,
IN ANBETRACHT der allgemeinen Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und Grönland und des beiderseitigen Wunsches, diese Beziehungen fortzusetzen,
GESTÜTZT AUF die Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und weit wandernden Fischbeständen,
IN DEM BEWUSSTSEIN der Bedeutung der Grundsätze des Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei, der auf der FAO-Konferenz 1995 angenommen wurde,
IN DEM BESTREBEN, im beiderseitigen Interesse im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Fischerei mit dem Ziel der langfristigen Bestandserhaltung und einer nachhaltigen Bewirtschaftung der biologischen Ressourcen des Meeres zusammenzuarbeiten,
IN DER ÜBERZEUGUNG, dass eine solche Zusammenarbeit auf Initiativen und Maßnahmen gestützt sein muss, die — ob gemeinsam oder allein durchgeführt — einander ergänzen, im Einklang mit der Zielsetzung stehen und Synergie gewährleisten,
ENTSCHLOSSEN, zu diesem Zweck einen Dialog einzurichten, der darauf abzielt, die fischereipolitischen Maßnahmen in Grönland zu verbessern und geeignete Mittel zu bestimmen, durch die diese Maßnahmen unter Mitwirkung der Wirtschaftsbeteiligten und der Bürgergesellschaft wirksam umgesetzt werden,
IN DEM WUNSCH, die Modalitäten und Bedingungen für die Fischereitätigkeiten der Gemeinschaftsschiffe in der grönländischen AWZ und für die Förderung der verantwortungsvollen Fischerei in jenen Gewässern durch die Gemeinschaft festzulegen,
IN DEM FESTEN WILLEN, durch die Errichtung und Weiterentwicklung von gemischten Gesellschaften, an denen Unternehmen beider Vertragsparteien beteiligt sind, und durch die Förderung von zeitlich begrenzten Unternehmensvereinigungen eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Fischwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen zu erreichen —
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