Artikel 35 VO (EG) 2007/834
Mitteilungen an die Kommission
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission regelmäßig folgende Informationen:
- a)
- Name und Anschrift sowie gegebenenfalls Codenummer und Konformitätszeichen der zuständigen Behörden;
- b)
- Liste der Kontrollbehörden und Kontrollstellen und ihrer Codenummern sowie gegebenenfalls ihrer Konformitätszeichen. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig das Verzeichnis der Kontrollbehörden und Kontrollstellen.
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