Artikel 1 VO (EG) 2007/862

Gegenstand

Diese Verordnung stellt gemeinsame Regeln für die Erhebung und Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken auf, und zwar über:

a)
die Zuwanderung in die Hoheitsgebiete und die Abwanderung aus den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten, einschließlich der Ströme aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats in das eines anderen Mitgliedstaats sowie der Ströme zwischen einem Mitgliedstaat und dem Hoheitsgebiet eines Drittstaats;
b)
die Staatsangehörigkeit und das Geburtsland der Personen, deren üblicher Aufenthaltsort sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten befindet;
c)
die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren und -prozesse in den Mitgliedstaaten, bei denen es um Zuwanderung, Erteilung von Aufenthaltstiteln, Staatsangehörigkeit, Asyl und andere Formen des internationalen Schutzes, illegale Einreise und illegalen Aufenthalt sowie Rückführungsmaßnahmen geht.

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