Artikel 2 VO (EG) 2007/876
Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle für die Europäische Gemeinschaft in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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