ANHANG IV VO (EG) 2008/1005

Erklärung nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Unionssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

DOKUMENTENNUMMER(1): …

Hiermit bestätige ich, dass die verarbeiteten Fischereierzeugnisse: … (Beschreibung der Erzeugnisse und Code-Nummer der Kombinierten Nomenklatur) von Fängen stammen, für die die nachstehenden Fangbescheinigungen gelten:

Name und Anschrift des Verarbeitungsbetriebs:

Name und Anschrift des Ausführers (falls nicht mit dem Verarbeitungsbetrieb identisch):

Zulassungsnummer des Verarbeitungsbetriebs:

Nummer und Ausstellungsdatum der Gesundheitsbescheinigung:

Bestätigung der zuständigen Behörde:

Fußnote(n):

(1)

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