Artikel 12 VO (EG) 2008/1024

Sind die zuständigen Behörden nicht mit den Zollbehörden identisch, können die Mitgliedstaaten spezifische Aufgaben der zuständigen Behörden an die Zollbehörden übertragen.

Die Kommission ist über diese Aufgabenübertragung zu unterrichten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.