Artikel 17 VO (EG) 2008/1024

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Tag, an dem die in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 angenommene erste Änderung von Anhang I der genannten Verordnung Anwendung findet.

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