Artikel 1 VO (EG) 2008/106

Ziel

Mit dieser Verordnung werden die Regeln für das Kennzeichnungsprogramm der Union für Strom sparende Bürogeräte (im Folgenden „Energy-Star-Programm” ) gemäß der Festlegungen des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte, unterzeichnet am 10. Dezember 2012 in Brüssel und am 18. Januar 2013 in Washington(1), (im Folgenden „Abkommen” ) aufgestellt.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 63, vom 6.3.2013, S. 7.

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