Artikel 15 VO (EG) 2008/106

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 2422/2001 wird aufgehoben.

Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.

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