Artikel 13 VO (EG) 2008/106
Überprüfung
Ein Jahr vor Ablauf des Abkommens erstellt die Kommission einen Bericht, in dem die Energieeffizienz des Bürogerätemarkts in der Gemeinschaft überprüft und eine Bewertung der Wirksamkeit des Energy-Star-Programms vorgenommen wird; dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Der Bericht enthält sowohl qualitative als auch quantitative Angaben und ferner Angaben über den durch das Energy-Star-Programm erzielten Nutzen, vor allem Energieeinsparungen und Umweltnutzen in Form einer Verringerung der Kohlendioxidemissionen.
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