Artikel 7 VO (EG) 2008/106

Andere Energieeffizienz-Kennzeichnungsprogramme auf freiwilliger Basis

(1) Andere bestehende und neue auf freiwilliger Basis durchgeführte, den Energieverbrauch betreffende Kennzeichnungsprogramme für Bürogeräte in den Mitgliedstaaten können neben dem Energy-Star-Programm betrieben werden.

(2) Die Kommission und die Mitgliedstaaten tragen Sorge für die notwendige Koordinierung zwischen dem Energy-Star-Programm und nationalen Kennzeichnungsprogrammen sowie anderen Kennzeichnungsprogrammen in der Gemeinschaft oder in den Mitgliedstaaten.

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