ANHANG II VO (EG) 2008/1068
ZUSAMMENFASSUNG
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates
Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.
- 1.
- Zuständige Behörde des Mitgliedstaats
- Bezeichnung:
- Institut National des Appellations d’Origine
- Anschrift:
-
51, rue d’Anjou, F-75008 PARIS - Tel.:
- (33) 1 53 89 80 00
- Fax:
- (33) 1 42 25 57 97
- E-Mail:
- info@inao.gouv.fr
- 2.
- Antragstellende Vereinigung
- Bezeichnung:
- Syndicat de défense et de Promotion de la viande AOC Taureau de Camargue
- Anschrift:
-
Mas du Pont de Rousty, F-13200 ARLES - Tel.:
- (33) 4 90 97 10 40
- Fax:
- (33) 4 90 97 12 07
- E-Mail:
- —
- Zusammensetzung:
- Erzeuger/Verarbeiter (X) Andere ( )
- 3.
- Art des Erzeugnisses
- Klasse 1.1 —
- Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch
- 4.
- Spezifikation (Zusammenfassung der Anforderungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
- 4.1.
- Name
„Taureau de Camargue”
- 4.2.
- Beschreibung
Frisches Fleisch von männlichen oder weiblichen Tieren lokaler Rassen, deren Geburt, Aufzucht, Schlachtung und Zerlegung in diesem geografischen Gebiet erfolgten. Das Fleisch des „Taureau de Camargue” ist durch seine kräftige rote Farbe gekennzeichnet, es ist zart und fettarm.
- 4.3.
- Geografisches Gebiet
Die Camargue, die sich über die drei Departements Bouches-du Rhône, Gard und Hérault erstreckt. Innerhalb dieses Raums wurde ein „Feuchtgebiet” abgegrenzt, in dem die Tiere mindestens sechs Monate gehalten werden müssen.
- 4.4.
- Ursprungsnachweis
Der älteste Text, in dem die Rinder der Camargue erwähnt werden, stammt aus dem Jahre 1551 und ist von Quiqueran de Beaujeu, Bischof von Senès. Seit dieser Zeit wurde in vielen Werken auf die große Ursprünglichkeit dieser Rinder und auf ihre Zucht, die in erster Linie dem Stierkampf dient, eingegangen. Die Zuchtbetriebe (manades oder ganaderías), in denen die Tiere geboren und aufgezogen werden müssen, die für die Erzeugung von unter die Ursprungsbezeichnung fallendes Fleisch bestimmt sind, müssen eine Tauglichkeitserklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie in der Lage sind, der Spezifikation genügende Erzeugnisse zu erzeugen. Jedes Tier wird gekennzeichnet und in ein Bestandsverzeichnis oder Stallregister aufgenommen. Die Schlachthöfe und Zerlegungsbetriebe sind verpflichtet, Register über die Ein- und Ausgänge zu führen, so dass eine Rückverfolgung vom Verbraucher bis zum Ursprung der Tiere möglich ist.
- 4.5.
- Herstellungsverfahren
Die Tiere lokaler Rassen ( „raço di biou” , „de combat” oder eine Kreuzung beider Rassen) müssen innerhalb eines geografischen Gebiets geboren, aufgezogen, geschlachtet und zerlegt werden. Die Aufzucht erfolgt in Freiheit, unter freiem Himmel und extensiv, um den wilden Charakter der Tiere zu erhalten. Sie werden hauptsächlich durch Weidefütterung ernährt. Die Tiere müssen mindestens sechs Monate im Feuchtgebiet gehalten werden. Die Schlachtung erfolgt direkt nach dem Weideabtrieb der Tiere. Die Schlachtkörper dürfen nicht weniger als 100 kg (steuerliches Gewicht) wiegen, ausgenommen Färsen von 18 bis 30 Monaten, für die dieses Gewicht auf 85 kg festgesetzt ist. Das Fleisch muss eine kräftige rote Farbe aufweisen. Die Schlachtkörper werden langsam abgekühlt. Die Reifungsdauer der Schlachtkörper im Schlachtbetrieb muss mindestens 48 Stunden und höchstens fünf Tage betragen.
- 4.6.
- Zusammenhang
Die „Taureaux de Camargue” stammen von traditionellen lokalen Rassen, die hervorragend an die Landschaft der Camargue angepasst sind, die flach und sehr wasserreich ist. Ihre Aufzucht erfolgt im Freien, sie werden im Gebiet der Camargue geweidet und mindestens sechs Monate innerhalb des Feuchtgebiets, das durch ein besonderes Ökosystem gekennzeichnet ist, gehalten. Die nervöse und aggressive Art dieser Rassen entspricht außerdem sehr gut der Bestimmung der Tiere und verleiht ihrem Fleisch die besonderen Eigenschaften.
- 4.7.
- Kontrolleinrichtungen
- Name:
- Institut National des Appellations d’Origine
- Anschrift:
-
51, rue d’Anjou, F-75008 PARIS - Tel.:
- (33) 1 53 89 80 00
- Fax:
- (33) 1 42 25 57 97
- E-Mail:
- info@inao.gouv.fr
- Name:
- D.G.C.C.R.F.
- Anschrift:
-
59, Bd V.Auriol, F-75703 PARIS CEDEX 13 - Tel.:
- (33) 1 44 87 17 17
- Fax:
- (33) 1 44 97 30 37
- 4.8.
- Etikettierung
Der Schlachtkörper und die Schlachtkörperteile erhalten ein Etikett mit folgenden Angaben: Name der Bezeichnung, Schlachtnummer, unverschlüsselter Name des Züchters, Name und Anschrift des Zerlegungsbetriebs oder des Schlachthofs.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.