ANHANG I VO (EG) 2008/1069

In der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Veau d’Aveyron et du Ségala” werden folgende Änderungen genehmigt:

Beschreibung

Änderung eines Absatzes:
anstatt:

Das „Veau d’Aveyron et du Ségala” entspricht folgenden Anforderungen:

Schweres Kalb (250 bis 420 kg Lebendgewicht, d. h. 170 bis 250 kg Schlachtkörpergewicht),

muss es heißen:

Das „Veau d’Aveyron et du Ségala” entspricht folgenden Anforderungen:

Schweres Kalb: 250 bis 420 kg Lebendgewicht, d. h. 170 bis 270 kg Schlachtkörpergewicht (weibliche Tiere 170 bis 250 kg, männliche Tiere 190 bis 270 kg).

Herstellungsverfahren

Änderung eines Absatzes:
anstatt:

„Das Lebensgewicht des Kalbs liegt zwischen 250 und 420 kg. Das Schlachtkörpergewicht liegt bei weiblichen Tieren zwischen 170 und 220 kg und bei männlichen Tieren zwischen 190 und 250 kg, wobei der Unterschied auf den Geschlechtsdimorphismus und die unterschiedliche Wachstumsgeschwindigkeit zurückgeht”

muss es heißen:

„Das Lebensgewicht des Kalbs liegt zwischen 250 und 420 kg. Das Schlachtkörpergewicht liegt bei weiblichen Tieren zwischen 170 und 250 kg und bei männlichen Tieren zwischen 190 und 270 kg, wobei der Unterschied auf den Geschlechtsdimorphismus und die unterschiedliche Wachstumsgeschwindigkeit zurückgeht.”

Zusammenhang

Änderung eines Absatzes:
anstatt:

Bei dem „Veau d’Aveyron et du Ségala” handelt es sich um ein schweres Kalb. Es wird im Alter von durchschnittlich 8 Monaten geschlachtet, wobei das Schlachtkörpergewicht zwischen 170 und 250 kg liegt (gegenüber 130 kg bei einem normalen Kalb)

muss es heißen:

Bei dem „Veau d’Aveyron et du Ségala” handelt es sich um ein schweres Kalb. Es wird im Alter von durchschnittlich 8 Monaten geschlachtet, wobei das Schlachtkörpergewicht zwischen 170 und 270 kg liegt (gegenüber 130 kg bei einem normalen Kalb).

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