Artikel 1 VO (EG) 2008/1078

Gegenstand

Diese Verordnung enthält die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 hinsichtlich der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an den Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Erhebung und Verwaltung von Basisdaten über den Fischereisektor.

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