Artikel 19 VO (EG) 2008/1104
Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Ihre Geltungsdauer endet an dem vom Rat gemäß Artikel 55 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 festzulegenden Zeitpunkt, auf jeden Fall aber spätestens am 31. März 2013 bzw. am 31. Dezember 2013, falls nach Artikel 1 Absatz 3 zu einem alternativen technischen Szenario übergegangen wird.
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