Artikel 18 VO (EG) 2008/1104

Berichterstattung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat am Ende jeden Halbjahres und erstmals am Ende des ersten Halbjahres 2009 einen Fortschrittsbericht über die Entwicklung von SIS II und die Migration von SIS 1 + zu SIS II vor.

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