Artikel 18 VO (EG) 2008/1104
Berichterstattung
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat am Ende jeden Halbjahres und erstmals am Ende des ersten Halbjahres 2009 einen Fortschrittsbericht über die Entwicklung von SIS II und die Migration von SIS 1 + zu SIS II vor.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.