Artikel 3 VO (EG) 2008/1104
Gegenstand und Geltungsbereich
In dieser Verordnung werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission, Frankreichs und der übrigen an SIS 1 + teilnehmenden Mitgliedstaaten in Bezug auf die folgenden Aufgabenstellungen festgelegt:
- a)
- Wartung und Weiterentwicklung von SIS II;
- b)
- umfassender Test von SIS II;
- c)
- Test über den Austausch von Zusatzinformationen;
- d)
- Weiterentwicklung und Test eines Konverters;
- e)
- Einrichtung und Test einer vorübergehenden Migrationsarchitektur;
- f)
- Migration von SIS 1 + zu SIS II.
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