Artikel 3 VO (EG) 2008/1104

Gegenstand und Geltungsbereich

In dieser Verordnung werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission, Frankreichs und der übrigen an SIS 1 + teilnehmenden Mitgliedstaaten in Bezug auf die folgenden Aufgabenstellungen festgelegt:

a)
Wartung und Weiterentwicklung von SIS II;
b)
umfassender Test von SIS II;
c)
Test über den Austausch von Zusatzinformationen;
d)
Weiterentwicklung und Test eines Konverters;
e)
Einrichtung und Test einer vorübergehenden Migrationsarchitektur;
f)
Migration von SIS 1 + zu SIS II.

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