Artikel 5 VO (EG) 2008/1145

Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umstrukturierungsprogramme

Die Mitgliedstaaten machen das Umstrukturierungsprogramm, seine Änderungen, den Bericht über die Durchführung des Programms und alle einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu dem Programm auf einer Website öffentlich zugänglich.

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