Artikel 1 VO (EG) 2008/1166

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für die Erstellung vergleichbarer Gemeinschaftsstatistiken über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und für eine Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden geschaffen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.