ANHANG II VO (EG) 2008/1178

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 wird wie folgt geändert:

Unter „Variable: 340 Einfuhrpreise” erhält im vierten Absatz der letzte Spiegelstrich folgende Fassung:

Der Erfassungsbereich beschränkt sich auf Erzeugnisse der CPA-Abschnitte B, C und D. Nicht eingeschlossen sind damit in Verbindung stehende Dienstleistungen.

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