Artikel 8 VO (EG) 2008/1242

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Buchführungsjahr 2010 für das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen und ab der Erhebung 2010 für die Betriebsstrukturerhebung.

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