Artikel 17 VO (EG) 2008/1276
Aufhebungen
Die Verordnungen (EG) Nr. 3122/94 und (EG) Nr. 2090/2002 werden aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobenen Verordnungen und auf die Verordnung (EWG) Nr. 386/90 gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang IX zu lesen.
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