Artikel 1 VO (EG) 2008/1296

(1) Für die Einfuhr einer Höchstmenge von 2 Mio. Tonnen Mais und 0,3 Mio. Tonnen Sorghum aus Drittländern gelten ab dem 1. Januar eines jeden Jahres zwei Jahreskontingente für die Abfertigung zum freien Verkehr in Spanien als eröffnet. Die Einfuhren im Rahmen der Kontingente erfolgen zu den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Bestimmungen.

(2) Für die Einfuhr einer Höchstmenge von 0,5 Mio. Tonnen Mais aus Drittländern gilt ab dem 1. Januar eines jeden Jahres ein Jahreskontingent für die Abfertigung zum freien Verkehr in Portugal als eröffnet. Die Einfuhren im Rahmen des Kontingents erfolgen zu den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Bestimmungen.

(3) Im Falle technischer Schwierigkeiten, die von der Kommission ordnungsgemäß festgestellt wurden, kann nach dem in Artikel 195 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Verfahren eine längere Frist für die Einfuhr festgesetzt werden.

(4) Die in Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1249/96 vorgesehene Ermäßigung des Einfuhrzolls für Hartmais findet im Rahmen der in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels vorgesehenen Kontingente keine Anwendung.

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