Artikel 3 VO (EG) 2008/1300
Ziel und Zielwerte
(1) Der Mehrjahresplan soll die Nutzung des Heringsbestands im Gebiet westlich Schottlands auf der Grundlage des höchstmöglichen Dauerertrags sichern.
(2) Das in Absatz 1 genannte Ziel wird erreicht, indem
- a)
- die fischereiliche Sterblichkeit in den betroffenen Altersklassen bei 0,25 pro Jahr gehalten wird, wenn das Niveau der Biomasse des Laicherbestands 75000 Tonnen oder mehr beträgt;
- b)
- die fischereiliche Sterblichkeit in den betroffenen Altersklassen bei höchstens 0,2 pro Jahr gehalten wird, wenn das Niveau der Biomasse des Laicherbestands weniger als 75000 Tonnen, aber mindestens 50000 Tonnen beträgt;
- c)
- die Fischerei eingestellt wird, falls das Niveau der Biomasse des Laicherbestands weniger als 50000 Tonnen beträgt.
(3) Das Ziel gemäß Absatz 1 wird mit einer je nach Zustand des Bestands auf 20 % oder 25 % begrenzten Schwankung der TAC von einem Jahr zum anderen erreicht.
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