Artikel 5 VO (EG) 2008/1332
Verbot nichtkonformer Lebensmittelenzyme und/oder nichtkonformer Lebensmittel
Niemand darf ein Lebensmittelenzym oder ein Lebensmittel, in dem ein Lebensmittelenzym verwendet worden ist, in Verkehr bringen, wenn die Verwendung des betreffenden Lebensmittelenzyms nicht mit dieser Verordnung und den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen in Einklang steht.
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