Artikel 1 VO (EG) 2008/1333
Gegenstand
Diese Verordnung enthält Bestimmungen über die in Lebensmitteln verwendeten Zusatzstoffe mit Blick auf die Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit der Menschen und eines hohen Niveaus des Schutzes der Verbraucher einschließlich des Schutzes der Verbraucherinteressen und der lauteren Gepflogenheiten im Lebensmittelhandel unter angemessener Berücksichtigung des Umweltschutzes.
Zu diesem Zweck legt die Verordnung Folgendes fest:
- a)
- Gemeinschaftslisten der in den Anhängen II und III aufgeführten Zusatzstoffe;
- b)
- Bedingungen für die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln, einschließlich in Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelenzymen, für die die Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 gilt, und in Lebensmittelaromen, für die die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln gilt(1);
- c)
- Regeln für die Kennzeichnung der als solche verkauften Lebensmittelzusatzstoffe.
Fußnote(n):
- (1)
Siehe Seite 34 dieses Amtsblatts.
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