Artikel 18 VO (EG) 2008/1339

Europäisches Parlament und Rat

Unbeschadet der in Artikel 17 genannten Kontrollen, insbesondere im Rahmen des Haushalts- und des Entlastungsverfahrens, kann der Direktor der Stiftung vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit zu jeglichen Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Stiftung gehört werden.

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