Artikel 6 VO (EG) 2008/1339

Rechtsbehelfe

Gegen die Entscheidungen der Stiftung gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 kann Beschwerde beim Bürgerbeauftragten oder Klage beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Maßgabe der Artikel 195 und 230 des Vertrags erhoben werden.

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