Präambel VO (EG) 2008/1360

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308,

auf Vorschlag der Kommission, der nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses unterbreitet wurde,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die gegenwärtig große Zahl von Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums beeinträchtigt die potentielle Nachfrage nach einem mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft und verlangt, zusammen mit der internationalen Entwicklung, eine signifikante Erhöhung von 12 Mrd. EUR auf 25 Mrd. EUR der in der Verordnung (EG) Nr. 332/2002(1) niedergelegten Plafonds für den Kapitalbetrag der Darlehen, die den Mitgliedstaaten gewährt werden können. Falls eine Überprüfung des Plafonds dringend erforderlich würde, sollten die einschlägigen Organe entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten schnell handeln.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 332/2002 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 1.

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