Artikel 4 VO (EG) 2008/140

Technische Anpassungen

Änderungen und technische Anpassungen der nach dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen, die wegen Änderungen der Codes der Kombinierten Nomenklatur und der TARIC-Unterpositionen notwendig werden oder die sich aus dem Abschluss neuer oder der Änderung bestehender Abkommen, Protokolle, Briefwechsel oder sonstiger Übereinkünfte zwischen der Union und der Republik Montenegro ergeben, werden nach dem in Artikel 8a Absatz 3 dieser Verordnung vorgesehenen Prüfverfahren erlassen.

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