Präambel VO (EG) 2008/15

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz(1) wurde eine Gemeinschaftsregelung für Pflanzensorten eingeführt, welche die Erteilung eines gemeinschaftsweit geltenden Sortenschutzes gestattet.
(2)
Im Interesse einer Erleichterung des Handels sollte der gemeinschaftliche Sortenschutz leicht zugänglich gemacht werden. Deshalb sollten die Voraussetzungen, die zur Stellung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz berechtigen, vereinfacht und ein einziges Antragssystem für alle Antragsteller eingeführt werden.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 873/2004 (ABl. L 162 vom 30.4.2004, S. 38).

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