ANHANG II VO (EG) 2008/176

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 wird wie folgt geändert:

1.
Folgender Text wird in dem Abschnitt zur NUTS-Ebene 3 zwischen die Einträge für Belgien und die Tschechische Republik eingefügt:

in Bulgarien (Oblasti),.

2.
Folgender Text wird in dem Abschnitt zur NUTS-Ebene 3 zwischen die Einträge für Ungarn und die Slowakische Republik eingefügt:

für Rumänien ,.

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