ANHANG III VO (EG) 2008/176
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Folgender Text wird zwischen die Einträge für Belgien und die Tschechische Republik eingefügt:
in Bulgarien (Obschtini),.
- 2.
-
Folgender Text wird zwischen die Einträge für Portugal und Slowenien eingefügt:
in Rumänien ,.
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